Ausschreibung der TISCHE-Stipendien 2018 für jüngere Architektinnen und Architekten
AusschreibungZweck/ Intention:
Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, aber bereits renommierten Architekturbüro bzw. einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur im Ausland. Der Begriff „Baukultur“ wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren.
Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen ArchitektInnen unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln. In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich - thematisch dem Interesse des Bewerbers an seiner eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung II/1 möglich.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre und freiberuflicher Stellung (Studienabschluss nicht vor dem 31.01.2015). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits das Stipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2018 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.