Dorferneuerung
Seit 2007 orientiert sich die „Umfassende Dorferneuerung“ im Burgenland als
„Lokale Agenda“ an den Vorgaben der Agenda 21, einem entwicklungs- und umwelt-politischen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen als Leitlinien für das 21. Jahrhundert. Ein hoher Stellenwert wird dabei auf Nachhaltigkeit und die Sicherung der Lebensgrundlagen des Menschen über Generationen hinweg gelegt. Vor allem die Einbindung und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung bei Projekten steht im Vordergrund.
In den „Dorferneuerungsrichtlinien 2015“ ist festgehalten, dass die Dörfer und die ländlich geprägten Orte in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben, erneuert und weiterentwickelt werden und die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen.
Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden. Bestehende lokale Ressourcen sollen nachhaltig genutzt, abgesichert und weiterentwickelt werden. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch die Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, Landschaft, Kulturträger, Rohstoffe, lokal vorhandene erneuerbare Energieträger, Produkte, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung.
Ein umfassendes Dorferneuerungsleitbild soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken. Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben, Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen sollen die unterschiedlichen Lebenssituationen, Interessen und Bedürfnisse der Menschen im Sinne der Gleichstellung berücksichtigt werden. Projekte mit nachhaltiger Wirkung für das Dorfgebiet sind solche, die die bauliche, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Weiterentwicklung der Gemeinden längerfristig gewährleisten und geeignet sind, eine hohe Lebens- und Versorgungsqualität der Bevölkerung sowie positive Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse und eine Verbesserung der Beschäftigungssituation der Ortsbevölkerung herbeizuführen.
Die Nachfolgeagenda Agenda 2030 trat am 01.Januar 2016 in Kraft.
Weiterführende Informationen unter: www.burgenland.at/dorf